Förderungen ab 2023

Dic wichtigste Änderung bei den Förderungen ab 2023 ist, dass der Förderantrag eingereicht werden muss bevor die Anschaffung getätigt wird.

Um die Förderung beantragen zu können benötigt man eine Handysignatur und einen Internetzugang. Der Förderantrag kann nur digital eingebracht werden.

Das sind die Fördermöglichkeiten, Details dazu findet ihr auf der Webseite der Biene Österreich. Es wird nun mehr gefördert, bei geringerer Anzahl an Bienenstöcken. Wichtig bei der Kleingeräteförderung: Die Untergrenze eines Förderantrages liegt bei €1000 netto. Der Betrag kann sich auch aus mehreren Geräten zusammensetzen z. B. Schleuder, Abfülltöpfe, Entdeckelungsgeschirr, Rührer, …

Neueinsteigerförderung

Kleingeräteförderung

Investitionsförderung

Förderung für den Ankauf von Biowachs bei Umstellung auf BIO

Förderung für den Ankauf von Biozucker

Detaillierte Informationen findet Ihr auf der Webseite der Biene Österreich:
Die neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027 tritt mit 01.01.2023 in Kraft | Aktuell (biene-oesterreich.at)

oder Informationen im PDF-Format

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